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Jura - Autorisierter Händler
- Die Firma Jean Hommel GmbH ist autorisierter Händler der Nürnberger JURA Vertriebs GmbH.
- Als autorisierter JURA Fachhändler verkaufen wir ausschließlich JURA Neugeräte direkt vom Hersteller die für den deutschen Markt bestimmt sind.
- Wer sich heute für den Kauf eines JURA Produkts entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. JURA hat sein Garantie-Paket für Sie ausgeweitet. Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten JURA Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung am Telefon von 9:00 bis 20:00Uhr unter der Telefonnummer 06021-8621759.
Aktuelle Garantiebestimmungen der Firma JURA
Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern das JURA Gerät bei einem durch die JURA Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde:
1. Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Kaufquittung zu belegen.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialen (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtung, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4. Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht.
5. Garantieleistungen werden in Deutschland nach Absprache mit der Service-Hotline unter der Nummer 01803 523333 (0,09 Euro/Minute; Mobilfunk bis maximal 0,42 Euro/ Minute) per Zusendung oder Übergabe durch
JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH
Postfach 99 01 44
90268 Nürnberg
Tel. 01803 523333 (0,09 Euro/Minute; Mobilfunk bis maximal 0,42 Euro/ Minute)
E-Mail zentrale@de.jura.com
Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 10:00 – 18:00 Uhr
oder durch andere von JURA autorisierte JURA Servicestellen (siehe www.jura.com) ausgeführt.


